Bewertungen

Wir bewerten jegliche Arten von Immobilien, von unbebauten Grundstücken über Mietwohnungen bis zu Gewerbeimmobilien. Als öffentlich bestellter und vereidigter sowie zertifizierter Sachverständiger mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer Liegenschaften.

Unbebaute Grundstücke

  • Bauland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Flächen der Land- und Forstwirtschaft

Bebaute Grundstücke

  • Wohnimmobilien
    (z.B. Ein- / Zwei- und Mehrfamilien­wohnhäuser / Lofts)
  • Wohnungs­eigentum
  • Teileigentum
    (z.B. Büros / Praxiseinheiten/ Läden)
  • Gewerbeimmobilien
    (z.B. Geschäfts­häuser / Gewerbe­hallen / Handels- und Logistik­immobilien / Industrie­immobilien / Parkhäusern und Tiefgaragen)
  • Spezialimmobilien
    (z.B. Hotels / Gaststätten / Tankstellen / Event­immobilien / Freizeit­immobilien / Spielhallen / Museen und Freilicht­museen)

Grund­stücks­gleiche Rech­te

  • Erbbaurechte
    (Fremd- / Eigentümer- / Gesamt- / Ober- / Unter-/ Wohnungs- und Teilerbbau­rechte)

Rechte und Belastungen an Grund und Boden

  • Wohnungs-‌/‌Nießbrauch­rechte, Dauer­wohn­rechte, Reallasten u.a.
  • Grund­dienstbar­keiten
    (z.B. Mitbenutzungs­rechte / Wegerechte / Geh- / Fahr- und Leitungs­rechte)
  • Überbau- und Notwege­renten
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Kapitalisierung von Leib- und Zeitrenten
  • Baulasten
    (z.B. Wegerechte / Geh- / Fahr- und Leitungsrechte / Abstand­flächen- / GFZ- / Vereini­gungs- / Erschließungs- / Stellplatz­baulasten)

Verkehrswert­gutachten, z.B. bei

  • Kauf / Verkauf / schenkungsweisen Übertragungen von Immobilien
    (als die wichtigsten Fälle von Immobilientransaktionen)
  • Steuerlichen Wertermittlungen
    (z.B. im Rahmen der Überführung von Betriebs- in Privatvermögen, sowie in den Fällen des Umwandlungsgesetzes)
  • Erbschafts- und schenkungssteuerlichen Zwecken
    (im Rahmen der Ermittlung des „niedrigeren gemeinen Wertes“ gem. § 198 BewG)
  • Erbauseinandersetzungen bei Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) und
    Pflichtteilsergänzungsansprüchen („Niederstwertprinzip“ gem. § 2325 BGB)
    (z.B. bei Fällen der Enterbung oder lebzeitiger schenkungsweisen Übertragung von Immobilien an Dritte)
  • Betreuungsangelegenheiten
    (z.B. bei der Ermittlung von Vermögenswerten im Rahmen gerichtlicher Betreuungsverfahren zur Bestreitung der Kosten)
  • Ehescheidungen
    (z.B. bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens zur Berechnung des ehebedingten Zugewinns gemäß §§ 1374 ff BGB)
  • Enteignungen
    (zur Ermittlung der, durch die öffentliche Hand zu leistenden, angemessenen Entschädigung)
  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (§§ 142 ff und 165 ff BauGB)
    (z.B. zur Ermittlung der durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen entstehenden Bodenwertsteigerungen, im Rahmen des vom Sanierungsträger als Ausgleichsbetrag vom Grundstückseigentümer  abschöpfbaren  Unterschiedsbetrags von Anfangs- und Endwert)
  • Bauleitplanungen / Bodenordnungen
    (zur Entwicklung und Baureifmachung von Grundstücken nach städtebaulichen Grundsätzen)
  • Zwangsversteigungen
    (bei der Beauftragung durch Gerichte im Rahmen von z.B. Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren, sowie Insolvenzverwalterversteigerung)

Ermittlung von Erbbau­zinsen bei Erbbau­zins­real­lasten

Ermittlung des Erhöhungs­betrags von Erbbau­zinsen bei Erbbau­zins­real­lasten im Rahmen der gesetzlichen Schranken von gesetzlich zulässiger Indexierung und „allgemeinen Wert­ver­hält­nissen“ gem. § 9 ErbbauRG

Bewertungen bei Erlöschen und Heimfall von Erbbau­rechten

Ermittlung des entschädigungsrelevanten Gebäudewertes zum Zeitpunkt des Erlöschens des Erbbaurechts durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG), sowie der (angemessenen) Vergütung für das Erbbaurecht zum Zeitpunkt des Heimfalls desselben (§§ 3, 32 ErbbauRG)

Erstellung von Auf­maßen bei Wohn- und Gewerbe­objekten

Innen- und Außenaufmaße zur Ermittlung korrekter Wohn- / Nutzflächen, Brutto-Grundflächen oder Brutto-Rauminhalte gem. DIN 277, DIN 283, WoflV, II. BV, WMR, als Grundlage einer jeden Wertermittlung

Erstellung von Aufteilungs­plänen für Wohnungs- und Teil­eigentume, bzw. Wohnungs- und Teil­erbbau­rechte

Aufteilungspläne als Grundlage einer Aufteilung gemäß § 7 i.V.m. §§ 3, 8 und 30 WEG

Beleihungs­­wertgutachten

z.B. zur Ermittlung des Grundstückswertes bei der Finanzierung von Grundstückserwerben, Prolongation, Umschuldung

Versicherungs­wertgutachten

z.B. zur Ermittlung des Neubau­wertes der baulichen Anlagen bei der Neu­versicherung und der Änderung von Versicherungs­verträ­gen im Rahmen der verbundenen Wohngebäude­versicherung (auch) zur Vermei­dung einer eventuellen Unter­versicherung

Mietwert­gutachten

z.B. bei Miet­erhöhungs­verlangen, bzw. der Prüfung von Miet-Überzahlungen aufgrund tatsächlich geringerer Wohnfläche (> 10 %), gem. aktueller BGH-Rechtsprechung

Ober­gutachten

zur Streitbeilegung (auch) in gerichtlichen Verfahren